Amtliche Dienstleistungen

Der Volksmund sagt: „Mein Fahrzeug muss zum TÜV". Der Gesetzgeber regelt: „Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden." Und der gesunde Menschenverstand ergänzt: „Nur wenn mein Auto sicher ist,kann ich mich unbesorgt hinters Steuer setzen." Gemeint ist immer ein und dasselbe: die Hauptuntersuchung.  Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (HU) soll die Vorschriftmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Hierzu gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die technische Untersuchungen in regelmäßigen zeitlichen Abständen festlegen. Die bekannteste Hauptuntersuchung ist die von Kraftfahrzeugen. Diese amtlichen Untersuchungen kann ich außerdem für Sie durchführen: