BO Kraft

Sachverständigenbüro Gahr in Berlin  untersucht auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier helfe  ich Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie einen Termin mit mir! Telefonisch unter 030 402 46 33 oder über das Kontaktformular.

Foto: Kröner/GTÜ