Hauptuntersuchung

Sachverständigenbüro Gahr führt in Berlin die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive "Abgasuntersuchung" für Sie durch.

Die Hauptuntersuchung an Fahrzeugen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten, müssen die Fahrzeuge regelmäßig untersucht werden. Nach dem Motto „Technik braucht Sicherheit“ setzen sich die Prüfingenieure vom Sachverständigenbüro Gahr in Berlin für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplaketten (HU Plakette) an. Im Gegensatz zu TÜV und DEKRA sind die GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch und handeln damit im hoheitlichen Auftrag. Somit ist auch Sachverständigenbüro Gahr befähigt die Hauptuntersuchung vorzunehmen. Meine fundierten Kenntnisse im KFZ-Bereich habe ich durch langjährige Ausbildung und Erfahrung erworben.  Als Partner der GTÜ  in Berlin bin ich auch technisch und informatorisch immer auf dem neuesten Stand.

Nach dem Motto "Mehr Service für Sicherheit" setzt sich Sachverständigenbüro Gahr in und um Berlin für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringt bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.

 

GTÜ-Tipp: Wie lese ich die HU-Plakette?

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre. Gerne beantworte ich Ihnen weitere  Fragen. Telefonisch unter 030 402 46 33 , per E-Mail sv-gahr@vodafone.de oder kommen Sie doch einfach in 13435 Berlin vorbei. Sachverständigenbüro Gahr kann Ihnen sicherlich weiterhelfen.

 

Vorsicht bei Fristüberziehung!

Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette! Überziehen kann in Zukunft doppelt teuer werden, denn es droht neben der erhöhten Prüfgebühr ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Nutzen Sie den Service der GTÜ und registrieren Sie sich kostenfrei hier für die rechtzeitige E-Mail-Erinnerung zur nächsten Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges. (Die dort eingetragenen Daten werden von der GTÜ nur für diesen Zweck verwendet.) Ich führe gerne die HU für Sie durch.

Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten

Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ (neben Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung - ohne aufwändiges "Vollgutachten". Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen. Dies ermöglicht Ihnen, Ihre HU direkt vor Ort durch mich - Sachverständigenbüro Gahr in Berlin - vornehmen zu lassen.  Dies erspart Ihnen lange Wege und viel Zeit.

Sicher durch die HU - mit Checklisten

Um Ihnen den Weg durch die HU zu erleichtern, sind hier einige Checklisten für Sie zusammengestellt.

Laden Sie sich die Checklisten bei der GTÜ ganz einfach herunter!

HU-Frist überzogen?

Seit dem 1. Juli 2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet, als die „normale“ HU. Im Fall der Fristüberziehung sollten Sie deshalb so schnell wie möglich einen Termin mit meinem Büro  in 13435 Berlin vereinbaren.  Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie mich an unter 030 402 46 33.  Vermeiden Sie in Zukunft unnötige Kosten und informieren Sie sich rechtzeitig unter http://www.sv-gahr.de/.