Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO

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Sachverständigenbüro Gahr als Partner der GTÜ in Berlin ist im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeitet im Rahmen seiner Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Es setzt u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handelt damit im hoheitlichen Auftrag.

Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger steht die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse im Mittelpunkt meiner Arbeit.

Die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportbereich sind gestiegen. Auch Sachverständigenbüro Gahr in Berlin führt Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO an LKWs, Zugmaschinen und KOM qualifiziert durch.

Die Sicherheitsprüfung fällt an bei:

Bussen (und andere Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)

LKW zur Güterbeförderung, Arbeits- und Zugmaschinen etc. mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 7,5t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h

Anhänger einschließlich „angehängte Arbeitsmaschinen“ und Wohnanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse größer 10t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h.

Die aufgeführten Fahrzeuge müssen neben den fest definierten Terminen der HU auch die Termine der SP wahrnehmen. Die Fälligkeit der Prüftermine erkennen Sie auf dem Untersuchungsbericht/Prüfprotokoll oder durch die am Fahrzeug angebrachte Prüfmarke. Werfen Sie bei jeder Abfahrkontrolle auch einen Blick auf die Laufzeit Ihrer HU- und SP-Plakette und kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Prüftermin bei mir - Sachverständigenbüro Gahr in Berlin. Denn als Fahrer/Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Untersuchungen immer fristgerecht durchgeführt werden.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an mich wenden:

Sachverständigenbüro Gahr
Eichhorster Weg 91
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